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Allgemeine Geschäftsbedingungen von LimousinenService Kretschmer
Stand 23.10.2009
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Stretchlimousinen bei LimousinenService Kretschmer (nachfolgend LS Kretschmer genannt), die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Zahlungsbedingungen
a) Ein
Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er vom LS Kretschmer per
Buchungsbestätigung schriftlich bestätigt wird (Email, Fax oder Postweg).
b) Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu
leisten.
c) Es gelten die am Tag des Vertragsabschluß jeweils gültigen Preise der Preisliste von LS Kretschmer, zuzüglich vereinbarter Sonderleistungen.
d) Vor Antritt der Fahrt sind 100% des Fahrtgrundpreises und aller Extras zu entrichten.
e) Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag (vor Antritt der Fahrt / beim Chauffeur) erfolgen.
f) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste von LS Kretschmer berechnet.
g) Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
Eventuell anfallende Extras (Getränke/Blumen/etc.), Park- und Straßengebühren, Übernachtungskosten, Eintritte, Fährkosten, Trinkgelder etc. gehen zu Lasten des Kunden.
h) Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. LS Kretschmer ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig. LS Kretschmer weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmietung der Fahrzeuge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter der Fahrzeuge unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsbedingungen zustande kommt.
i) Gutscheine, können nur bis zu dem genannten Datum eingelöst werden. Barauszahlung ist nicht möglich. Termin nach Absprache (auch kurzfristig) je nach Verfügbarkeit.
§ 3 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen nur wenn diese von LS Kretschmer schriftlich bestätigt werden. Für eine rechtzeitige Stornierung ist der Eingang bzw. Empfang der Mitteilung dabei maßgebend.
b) Bei Stornierungen berechnet LS Kretschmer folgenden Anteil der vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz: 0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt, 50% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt, 75% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt, sollte die Stornierung innerhalb weniger als 2 Wochen vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an.
c) LS Kretschmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt aus Gründen, die von LS Kretschmer nicht zu vertreten sind, rechtlich unmöglich wird oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Vertragspflicht verletzt, insbesondere die nach § 2 bestimmte Zahlung nicht leistet.
§ 4 Beförderung
a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von LS Kretschmer oder des Chauffeurs zuwider, oder stellen eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist LS Kretschmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet LS Kretschmer den vollen Mietpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen.
d) Rauchen und Essen ist im Fahrzeug strengstens untersagt, und führt automatisch zum Abbruch der Fahrt, wenn sich ein Fahrgast nicht an die Anweisung des Chauffeurs hält.
Mitgebrachte Getränke dürfen im Fahrzeug nicht verzehrt werden. Sollte jedoch ein Fahrgast gegen die AGB verstoßen, werden die Getränke laut unserer Getränkekarte berechnet.
e) Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
f) Die Anmietung der Fahrzeuge beginnt zur vereinbarten Uhrzeit an der Anfahrtsadresse laut Buchungsbestätigung und endet ebenfalls zur vereinbarten Uhrzeit bzw. an der Zieladresse laut Buchungsbestätigung.
§ 5 Verzögerungen
a) Bei Verzögerungen oder Verspätungen durch LS Kretschmer, sei es durch Panne oder aufgrund Verkehrsaufkommens, kann der LS Kretschmer nicht haftbar gemacht werden.
b) Mehrkosten durch Verzögerungen in der Mietzeit gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von LS Kretschmer oder des Chauffeur.
§ 6 Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet für alle von ihm und den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden, das beinhaltet: Diebstahl und Vandalismus und übermäßigen Verschmutzungen, jeglicher Art. Zusätzlich zu den Reparatur-/Reinigungskosten hat der Verursacher/Kunde den entstehenden Nutzungsausfall der Stretchlimousine in voller Höhe zu erstatten.
b) Bei Verunreinigung durch Erbrechen wird eine Reinigungspauschale von 250,00 Euro fällig.
c) Das Rauchen ist in den Fahrzeugen ausdrücklich untersagt. Bei nicht beachten wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 Euro fällig.
d) Vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten angebrachte Beschriftungen, Anbauten, Dekorationen, etc. sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden.
e) Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
f) Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE Schadensansprüche geltend gemacht werden.
g) Der Kunde hat seine Mitfahrer über diese AGB in Kenntnis zu setzen.
§ 7 Haftung von LS Kretschmer
a) LS Kretschmer ist nach §49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Mietwagen zugelassen!!
b) LS Kretschmer versichert, dass die Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind.
c) Die Chauffeure von LS Kretschmer sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
d) Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen. In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. Stau, plötzlicher Schaden am Fahrzeug (technischer Defekte), Unfall, höhere Gewalt haftet LS Kretschmer nicht und es bestehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters. Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt LS Kretschmer keinerlei Haftung.
e) Das Geltendmachen von dadurch entstehenden Vermögensschäden durch den Kunden ist ausgeschlossen.
f) Sollte die Fahrt durch einen anderen Unternehmer ausgeführt werden, übernimmt LS Kretschmer keinerlei Haftung. Eventuelle Ansprüche sind direkt an das beauftragte Unternehmen zu richten siehe §2.
g) LS Kretschmer ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. von seiner Leistungspflicht befreit. Bei Einwirkung höherer Gewalt ( widrigen Straßenverhältnissen ) wie z.B. Schnee, Glatteis, Sturm, dichter Nebel, Hagel behält sich LS Kretschmer das Recht vor, einen Ausweichtermin zu vereinbaren oder die Fahrt abzusagen.
h) Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
i) LS Kretschmer übernimmt keinerlei Haftung für die Garderobe und allen anderen persönlichen Gegenständen (Schlüssel, Handys, Geldbörsen, Fotoapparate, .......) der Fahrgäste. Für Schäden an Kleidung etc., die beim Ein-/Aussteigen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
§ 8
Versicherungsschutz
Für die Fahrzeuge, von LS Kretschmer, bestehen
Personenmietwagenversicherungen.
§ 9 Datenschutz
a) LS Kretschmer beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter.
b) Der Kunde gibt sein Einverständnis, das durch LS Kretschmer angefertigte oder vom Kunden bereitgestelltem Bildmaterial, für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies LS Kretschmer ausdrücklich erklären.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Dormagen.
b) Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und beide Seiten gilt Neuss.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von LS Kretschmer ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
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